KURZ GESAGT
FlexKapG und GmbH sind steuerlich identisch: beide brauchen 10.000 € Mindeststammkapital (5.000 € bar), zahlen 23 % Körperschaftsteuer und mindestens 500 € Mindest-KöSt pro Jahr. Der Unterschied liegt im Gesellschaftsrecht: Die FlexKapG (seit 2024) bietet Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiterbeteiligung, Stammeinlagen ab 1 € und erleichterte Anteilsübertragungen. Faustregel: Planst du Investoren oder Mitarbeiterbeteiligung, nimm die FlexKapG – für den klassischen Onlineshop oder Familienbetrieb reicht die GmbH.
Was ist die FlexKapG überhaupt?
Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich eine dritte Kapitalgesellschaftsform neben GmbH und AG: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), international auch als "FlexCo" vermarktet. Der Gesetzgeber wollte damit eine Rechtsform schaffen, die zu Startups passt – mit einfacherer Mitarbeiterbeteiligung, flexibleren Anteilsklassen und weniger Notariats-Aufwand bei Anteilsübertragungen.
Wichtig zu verstehen: Die FlexKapG ist keine "GmbH light". Sie ist im Kern eine GmbH mit Zusatzoptionen – das GmbH-Gesetz gilt überall dort weiter, wo das FlexKapG-Gesetz nichts anderes regelt. Steuerlich behandelt das Finanzamt beide Formen exakt gleich. Die Frage "FlexKapG oder GmbH" ist also keine Steuerfrage, sondern eine gesellschaftsrechtliche und strategische.
Aus meiner Beratungspraxis mit E-Commerce-Gründern kann ich sagen: Die meisten, die mich nach der FlexKapG fragen, haben von "der neuen Startup-Rechtsform" gehört und vermuten einen Steuervorteil. Den gibt es nicht. Was es gibt, sind sehr konkrete Vorteile für ganz bestimmte Situationen – und genau die schauen wir uns jetzt an.
Was bei beiden gleich ist: Kapital, Steuern, Buchhaltung
Bevor wir zu den Unterschieden kommen, das Fundament – denn hier gibt es keinerlei Unterschied zwischen FlexKapG und GmbH:
- Mindeststammkapital 10.000 €, davon mindestens 5.000 € bar einzuzahlen (seit der GmbH-Reform 2024, mehr dazu im Lexikon unter GmbH-Mindeststammkapital).
- 23 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, mindestens aber 500 € Mindest-KöSt pro Jahr – auch in Verlustjahren.
- 27,5 % Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter. Voll ausgeschüttet landet die Gesamtbelastung bei rund 44 %.
- Bilanzierungspflicht: Beide Rechtsformen müssen immer doppelt Buch führen und einen Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
- Gründung per Notariatsakt, Eintragung ins Firmenbuch, Geschäftsführer-Bestellung – der formale Gründungsweg ist praktisch derselbe.
- Haftungsbeschränkung: Beide schützen dein Privatvermögen gleich gut (mit denselben Ausnahmen bei Geschäftsführerhaftung für Abgaben und SV-Beiträge).
Heißt im Klartext: Wer zwischen FlexKapG und GmbH schwankt, weil er sich niedrigere Steuern oder weniger Buchhaltungsaufwand erhofft, kann die Frage abhaken. Falls du überhaupt noch überlegst, ob eine Kapitalgesellschaft das Richtige ist, lies zuerst unseren Ratgeber Einzelunternehmen oder GmbH für den Onlineshop – für viele Gründer ist das die wichtigere Weiche.
Die Unterschiede im Detail: Vergleichstabelle
Jetzt zum Kern. Hier die Punkte, in denen sich FlexKapG und GmbH tatsächlich unterscheiden:
| Kriterium | GmbH | FlexKapG |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 10.000 € (5.000 € bar) | 10.000 € (5.000 € bar) |
| Mindest-Stammeinlage pro Gesellschafter | 70 € | 1 € |
| Unternehmenswert-Anteile (Mitarbeiterbeteiligung) | nicht möglich | bis zu 25 % des Stammkapitals |
| Anteilsübertragung | Notariatsakt zwingend | Urkunde durch Notar oder Rechtsanwalt; Unternehmenswert-Anteile sogar schriftlich |
| Kapitalmaßnahmen (genehmigtes/bedingtes Kapital) | nicht vorgesehen | möglich – Investorenrunden werden schlanker |
| Eigene Anteile erwerben | sehr eng begrenzt | erleichtert möglich |
| Umlaufbeschlüsse der Gesellschafter | nur bei Einstimmigkeit über das Verfahren | flexibler, auch ohne Zustimmung aller zum schriftlichen Weg |
| Bekanntheit bei Banken, Lieferanten, Ämtern | sehr hoch, seit über 100 Jahren etabliert | noch gering, gelegentlich Erklärungsbedarf |
| Steuern & Buchhaltung | identisch: 23 % KöSt, Mindest-KöSt 500 €, immer Bilanzierung | |
Mein Praxis-Eindruck zum letzten Punkt: Der "Erklärungsbedarf" bei der FlexKapG ist real, aber überschaubar. Bei Bankgesprächen und beim Firmenbuch läuft es mittlerweile rund. Wo ich noch Stirnrunzeln erlebe: bei manchen ausländischen Geschäftspartnern und älteren Vertragsvorlagen, die stur "GmbH" voraussetzen.
Mitarbeiterbeteiligung: der eigentliche Trumpf der FlexKapG
Der mit Abstand wichtigste Unterschied sind die Unternehmenswert-Anteile. Damit kannst du Mitarbeiter (oder auch Berater und Business Angels) am Unternehmenswert beteiligen, ohne ihnen Stimmrechte und volle Gesellschafterstellung zu geben:
- Bis zu 25 % des Stammkapitals dürfen als Unternehmenswert-Anteile ausgegeben werden.
- Die Inhaber sind am Gewinn und am Verkaufserlös beteiligt, haben aber kein Stimmrecht – die Gründer behalten die Kontrolle.
- Beim Exit der Gründer gibt es ein Mitverkaufsrecht: Die Mitarbeiter verkaufen zu denselben Konditionen mit.
- Die Übertragung geht schriftlich, ganz ohne Notariatsakt – bei einer GmbH wäre jede einzelne Mitarbeiterbeteiligung ein Notartermin.
Dazu kommt die seit 2024 geltende steuerliche Start-up-Mitarbeiterbeteiligung: Unter bestimmten Voraussetzungen (junges, kleineres Unternehmen) wird die Abgabe der Anteile an Mitarbeiter nicht sofort besteuert, sondern erst beim späteren Verkauf – und dann zu einem begünstigten Regime. Das löst das klassische "Dry-Income-Problem", bei dem Mitarbeiter Steuern auf Anteile zahlen mussten, die sie noch gar nicht zu Geld machen konnten. Die Detailvoraussetzungen sind allerdings eng – das gehört individuell geprüft, idealerweise vor der Gründung im Rahmen einer Gründungsberatung.
Und wenn ich (noch) keine Mitarbeiter beteiligen will?
Dann verliert die FlexKapG ihren größten Vorteil. Die Option kostet zwar nichts – aber ein Gesellschaftsvertrag mit FlexKapG-Klauseln, die du nie nutzt, ist unnötige Komplexität. Und falls sich deine Pläne ändern: Eine GmbH kann später per formwechselnder Umwandlung in eine FlexKapG umgewandelt werden (und umgekehrt). Du bist also nicht auf ewig festgelegt.
Kosten und Gründung in der Praxis
Bei den Gründungskosten nehmen sich beide Formen wenig. Rechne als Richtwert mit folgenden Positionen – die konkreten Beträge hängen von Stammkapital, Vertragsumfang und Notar ab:
| Position | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Notar (Gesellschaftsvertrag, Beglaubigungen) | ca. 1.000–2.500 € | FlexKapG mit Unternehmenswert-Anteilen eher am oberen Ende (komplexerer Vertrag) |
| Firmenbuch- und Gerichtsgebühren | einige hundert Euro | mit NeuFöG großteils vermeidbar |
| Rechtsanwalt (optional, bei Investoren-Setups üblich) | stark variabel | bei Standardgründung oft verzichtbar |
| Laufend: Jahresabschluss + Buchhaltung | marktüblich ab ca. 2.000–3.000 €/Jahr | Richtwert; bei uns gibt es den Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch |
Ein Punkt, der in der Praxis oft vergessen wird: Hol dir vor dem ersten Behördenweg das NeuFöG-Formular NeuFöe2 (Bestätigung durch WKO oder SVS). Damit sparst du dir unter anderem die Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung – das funktioniert bei GmbH und FlexKapG gleichermaßen. Nachträglich gibt es die Befreiung nicht.
Für Onlinehändler kommt noch dazu: Ab Tag eins brauchst du ein sauberes Setup für UID-Nummer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls OSS bei EU-Verkäufen. Das gehört in die Gründungsplanung, nicht in die Panik-Phase drei Monate nach dem Start – wie das konkret aussieht, zeigen wir auf unserer Seite Onlineshop gründen.
Klare Empfehlung: Wann GmbH, wann FlexKapG?
Nach allem Abwägen lässt sich die Entscheidung erstaunlich klar herunterbrechen:
Nimm die FlexKapG, wenn…
- du Mitarbeiter oder Schlüsselpersonen am Unternehmen beteiligen willst – jetzt oder absehbar in den nächsten Jahren,
- du Investorenrunden planst (VC, Business Angels) und schnelle, schlanke Kapitalerhöhungen brauchst,
- ein Exit realistisch Teil deiner Strategie ist,
- häufigere Anteilsübertragungen zu erwarten sind und du dir Notartermine sparen willst.
Nimm die klassische GmbH, wenn…
- du einen Onlineshop, ein Amazon-Business oder ein Dienstleistungsunternehmen aufbaust, das dir selbst (und vielleicht der Familie) gehören soll,
- dir maximale Akzeptanz bei Banken, Lieferanten und internationalen Partnern wichtig ist,
- du keinen Bedarf an Anteilsklassen und Mitarbeiterbeteiligung hast – jede ungenutzte Flexibilität ist nur Vertragsballast,
- du auf hundertfach erprobte Standardverträge und Judikatur zurückgreifen willst.
Meine ehrliche Einschätzung als Steuerberater für E-Commerce: Für 80–90 % der Onlinehändler, die ich betreue, ist die klassische GmbH die richtige Wahl – oder anfangs sogar noch das Einzelunternehmen. Die FlexKapG ist ein hervorragendes Werkzeug, aber eben ein Spezialwerkzeug für Startups mit Beteiligungs- und Investorenlogik. Eine Rechtsform nach Hype auszuwählen ist ungefähr so sinnvoll, wie den Lagerstandort nach dem Wetter zu wählen.
Fazit: Erst die Strategie, dann die Rechtsform
FlexKapG oder GmbH ist keine Entweder-gut-oder-schlecht-Frage, sondern eine Frage deiner Roadmap: Beteiligung und Investoren geplant → FlexKapG. Eigenes Business ohne Beteiligungspläne → GmbH. Steuerlich nimmt sich beides nichts, und per Umwandlung bleibt der Weg in beide Richtungen offen.
Was du dir aber in keinem Fall sparen solltest, ist die Rechnung vor der Gründung: Ab welchem Gewinn zahlt sich die Kapitalgesellschaft gegenüber dem Einzelunternehmen überhaupt aus? Wie wirken sich Geschäftsführerbezug, SVS und Ausschüttung zusammen? Und passt das Umsatzsteuer-Setup (UID, UVA, OSS) zu deinem Vertriebsmodell? Genau das rechnen wir in der Gründungsberatung gemeinsam durch – remote, mit konkreten Zahlen statt Bauchgefühl. Das Erstgespräch ist gratis, das Honorar danach gibt es als Fixpreis schriftlich. Melde dich einfach über die Kontaktseite, wenn du deine Rechtsform-Entscheidung auf sichere Beine stellen willst.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Steuerlich sind FlexKapG und GmbH identisch: 23 % KöSt, Mindest-KöSt 500 €/Jahr, 10.000 € Mindeststammkapital (5.000 € bar), immer Bilanzierungspflicht.
- Der Haupt-Vorteil der FlexKapG sind Unternehmenswert-Anteile: bis zu 25 % des Stammkapitals für Mitarbeiterbeteiligung ohne Stimmrecht – und ohne Notartermin pro Übertragung.
- Für klassische Onlineshops und Familienbetriebe ohne Investoren- und Beteiligungspläne bleibt die GmbH die pragmatischere Wahl mit maximaler Akzeptanz.
- Eine spätere Umwandlung GmbH ↔ FlexKapG ist möglich – die Entscheidung ist nicht endgültig.
- NeuFöG-Formular NeuFöe2 vor dem ersten Behördenweg holen: spart bei beiden Rechtsformen u. a. die Gerichtsgebühren.
Häufige Fragen
Ist die FlexKapG steuerlich günstiger als die GmbH?
Nein. Beide zahlen 23 % Körperschaftsteuer, mindestens 500 € Mindest-KöSt pro Jahr, und Ausschüttungen unterliegen 27,5 % KESt. Auch Stammkapital (10.000 €, davon 5.000 € bar) und Bilanzierungspflicht sind identisch. Der Unterschied liegt ausschließlich im Gesellschaftsrecht – vor allem bei der Mitarbeiterbeteiligung und den Anteilsübertragungen.
Kann ich meine bestehende GmbH in eine FlexKapG umwandeln?
Ja. Das Gesetz sieht eine formwechselnde Umwandlung in beide Richtungen vor – aus der GmbH wird eine FlexKapG und umgekehrt. Das ist mit Notar- und Firmenbuchaufwand verbunden, aber ohne steuerliche Aufdeckung stiller Reserven möglich. Sinnvoll ist der Wechsel meist erst, wenn konkret Mitarbeiterbeteiligung oder eine Investorenrunde ansteht.
Was sind Unternehmenswert-Anteile bei der FlexKapG?
Eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterbeteiligung: bis zu 25 % des Stammkapitals, Beteiligung an Gewinn und Verkaufserlös, aber ohne Stimmrecht. Die Übertragung geht schriftlich statt per Notariatsakt, und beim Exit der Gründer verkaufen die Inhaber über ein Mitverkaufsrecht zu denselben Konditionen mit. In Kombination mit der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung (seit 2024) fällt die Besteuerung beim Mitarbeiter erst beim späteren Verkauf an.
Lohnt sich die FlexKapG für einen normalen Onlineshop?
Meistens nicht. Ohne Beteiligungs- oder Investorenpläne nutzt du keinen der FlexKapG-Vorteile und trägst nur einen komplexeren Gesellschaftsvertrag mit dir herum. Für die meisten E-Commerce-Gründer ist die klassische GmbH – oder anfangs das Einzelunternehmen – die bessere Wahl. Welche Schwelle für dich gilt, klären wir in der Gründungsberatung mit konkreten Zahlen.
Wie hoch sind die Gründungskosten bei FlexKapG und GmbH?
Als Richtwert: Notar ca. 1.000–2.500 € plus Firmenbuchgebühren, wobei ein FlexKapG-Vertrag mit Unternehmenswert-Anteilen tendenziell teurer ist. Mit dem NeuFöG-Formular NeuFöe2 (vor dem Behördenweg besorgen!) sparst du dir u. a. die Gerichtsgebühren. Dazu kommen laufend Buchhaltung und Jahresabschluss – marktüblich ab ca. 2.000–3.000 €/Jahr als Richtwert.