PRIVATZIMMERVERMIETUNG · GÄSTEZIMMER · ÖSTERREICH

Privatzimmervermietung in Österreich – bis 10 Betten ohne Gewerbe, aber nicht ohne Steuer

Du vermietest zwei, drei Gästezimmer im eigenen Haus – und liest überall etwas anderes: mal heißt es Gewerbeschein, mal steuerfrei, mal Ortstaxe. Ich sortiere dir das in einem Gespräch: was die 10-Betten-Grenze wirklich bedeutet, was du aufzeichnen musst und was in deine Steuererklärung gehört. Verständlich, ohne Beamtendeutsch.

Für Privatzimmervermieter:innen, Gästezimmer im eigenen Haus und Urlaub am Bauernhof – in ganz Österreich, 100 % remote.

DIE KURZE ANTWORT

Privatzimmervermietung gilt in Österreich als häusliche Nebenbeschäftigung: Wer im eigenen Wohnungsverband bis zu zehn Betten vermietet und die Gäste selbst betreut, braucht dafür keine Gewerbeberechtigung. Steuerfrei ist das trotzdem nicht – die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig, die Ortstaxe ist vom Gast einzuheben und abzuführen, und ab dem elften Bett oder bei hotelartigem Service wird daraus ein Gewerbebetrieb.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, worauf es beim Auszahlungsbericht von Amazon ankommt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

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Kommt dir das bekannt vor?

„Ich vermiete nur zwei Zimmer mit Frühstück – aber niemand kann mir sagen, ob ich dafür einen Gewerbeschein brauche."

„Ich habe die Einnahmen aus den Gästezimmern jahrelang gar nicht in der Steuererklärung angegeben, weil ich dachte, das sei zu klein."

„Bei Strom, Heizung und Abschreibung habe ich keine Ahnung, welchen Teil ich für die Gästezimmer überhaupt ansetzen darf."

Kenn ich. Genau dafür gibt es mich.

Ich bin Julian, dein Steuer-Kumpel, und ich betreue Vermieterinnen und Vermieter in ganz Österreich – von drei Gästezimmern im Elternhaus bis zum Bauernhof mit Frühstückspension. Ich sage dir klar, ob deine Vermietung noch als häusliche Nebenbeschäftigung durchgeht, welche Einkunftsart das Finanzamt bei dir ansetzt und welche Kosten du anteilig abziehen kannst. Und ich übernehme danach die Aufzeichnungen und die Erklärungen, damit du dich um die Gäste kümmern kannst statt um Formulare.

WAS DU BEKOMMST

Warum du dir das nicht selbst zusammensuchen musst

01

Ich sage dir, auf welcher Seite der Grenze du stehst

Bettenzahl, eigener Wohnungsverband, Umfang der Nebenleistungen: Ich prüfe deine konkrete Situation und sage dir vor dem nächsten Umbau, ob du im gewerbefreien Bereich bleibst. Die allgemeine Systematik dahinter findest du unter Vermietung privat oder gewerblich.

02

Richtige Einkunftsart statt böser Überraschung

Ob deine Zimmer als Vermietung und Verpachtung oder als Betrieb behandelt werden, entscheidet über Abschreibung, Betriebsausgaben und darüber, was beim späteren Hausverkauf passiert. Was hinter der Einkunftsart steckt, erklärt der Lexikon-Eintrag Vermietung und Verpachtung.

03

Ortstaxe und Meldepflichten ohne Nerven

Die Nächtigungsabgabe ist Landessache und wird vom Gast eingehoben und an die Gemeinde abgeführt – dazu kommen Gästeverzeichnis und Meldepflichten. Ich zeige dir, welche Stelle für dich zuständig ist; die Grundlagen stehen im Lexikon unter Ortstaxe.

04

Pauschalpreis, schriftlich, nach dem Erstgespräch

Kleine Vermietung heißt bei mir nicht kleine Betreuung, aber auch keine offene Stundenabrechnung: Du bekommst nach dem Kennenlern-Call einen schriftlichen Pauschalpreis und weißt vom ersten Tag an, woran du bist.

So läuft's ab

  1. 01

    Kennenlern-Call

    30 Minuten, unverbindlich, online oder telefonisch. Du erzählst mir, wie viele Betten du hast, wo die Zimmer liegen und was du den Gästen anbietest – ich sage dir sofort, wo du stehst.

  2. 02

    Einordnung und Pauschalpreis

    Ich ordne deine Vermietung ein: häusliche Nebenbeschäftigung oder Gewerbe, welche Einkunftsart, ob Umsatzsteuer relevant wird. Dazu bekommst du ein schriftliches Pauschalpreis-Angebot für die laufende Betreuung.

  3. 03

    Laufend betreut

    Aufzeichnungen, anteilige Kosten, Steuererklärung, Rückfragen des Finanzamts – ich übernehme das und melde mich, bevor eine Frist ein Thema wird. Du hast einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Sachbearbeiter.

Privatzimmervermietung oder schon Gewerbe? Die Kriterien im Direktvergleich

Entscheidungsmatrix: Woran sich häusliche Nebenbeschäftigung und gewerbliche Beherbergung in der Praxis unterscheiden.
KriteriumBleibt Privatzimmervermietung, wenn …Kippt ins Gewerbe, wenn …
Bettenzahlinsgesamt höchstens 10 Betten für Gästeab dem 11. Bett – unabhängig von der Auslastung
Lage der ZimmerZimmer liegen im eigenen Wohnungsverband, du wohnst selbst dorteigene abgeschlossene Wohneinheit, Appartement oder separates Nebengebäude
Wer betreut die Gästedu und deine Familie, als Nebentätigkeit neben Beruf und Haushaltangestelltes Personal, Rezeption, Vermietung als Haupttätigkeit
NebenleistungenZimmerreinigung, Bettwäsche, einfaches FrühstückHalbpension, Restaurantbetrieb, Wellness, hotelartiger Service
Gewerberechtkeine Gewerbeberechtigung nötigGewerbeanmeldung samt GISA-Eintrag erforderlich
Sozialversicherungaus der reinen Zimmervermietung entsteht keine GSVG-Pflichtmit der Gewerbeberechtigung kommt die SVS-Pflichtversicherung
Einkommensteuersteuerpflichtig – egal ob mit oder ohne Gewerbescheinsteuerpflichtig, aber als Betrieb mit anderen Folgen für Haus und Abschreibung
Ortstaxe / Nächtigungsabgabeeinzuheben und an die Gemeinde abzuführenebenso einzuheben und abzuführen

Die Kriterien wirken zusammen: Ein einzelnes Merkmal kippt selten alles, aber mehrere zusammen sehr wohl. Was für deine Zimmer gilt, klären wir im Kennenlern-Call.

KUMPEL-TIPP

Der Denkfehler, den ich am häufigsten sehe: kein Gewerbeschein nötig, also ist es steuerlich Vermietung und Verpachtung. Das stimmt so nicht – Gewerberecht und Steuerrecht beurteilen die Sache getrennt. Sobald du deutlich mehr lieferst als nur den Raum, also Frühstück, tägliche Reinigung, Betreuung der Gäste, kann das Finanzamt betriebliche Einkünfte annehmen, obwohl die Gewerbeordnung dich als häusliche Nebenbeschäftigung durchgehen lässt. Das ist kein Formaldetail: Landen die Zimmer im Betriebsvermögen, wandert dieser Gebäudeteil mit stillen Reserven mit – und die können dich beim späteren Verkauf oder bei der Übergabe an die Kinder einholen. Klär das lieber am Anfang, solange die Weichen noch frei sind, als zehn Jahre später beim Notartermin.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Privatzimmervermietung und Steuern in Österreich

Brauche ich für die Vermietung von Gästezimmern ein Gewerbe?

In der Regel nicht, solange du höchstens 10 Betten im eigenen Wohnungsverband vermietest und die Gäste selbst betreust – das ist die häusliche Nebenbeschäftigung nach der Gewerbeordnung. Kommen Personal, Rezeption, Restaurant oder hotelartiger Service dazu oder liegen die Zimmer in einer eigenen Wohneinheit, brauchst du eine Gewerbeberechtigung samt Eintrag in der Gewerbedatenbank. Was dabei formal passiert, erklärt der Lexikon-Eintrag zum GISA-Gewerbeschein.

Ist Privatzimmervermietung steuerfrei?

Nein. Dass du keine Gewerbeberechtigung brauchst, heißt nur, dass das Gewerberecht dich in Ruhe lässt – einkommensteuerpflichtig sind die Einnahmen trotzdem. Es gibt für Nebeneinkünfte lohnsteuerpflichtiger Personen zwar eine gesetzlich festgelegte Veranlagungsgrenze, die aber niedrig ist und keine Freistellung der Vermietung bedeutet. Die jeweils aktuellen Beträge findest du in den Steuer-News, in der Praxis rechnen wir das im Erstgespräch für deinen Fall durch.

Wie viele Betten darf ich als Privatzimmervermieter aufstellen?

Bis zu 10 Betten – gezählt werden alle Betten, die du Gästen zur Verfügung stellst, auch Zusatzbetten und Schlafcouches. Ab dem elften Bett ist die Grenze der häuslichen Nebenbeschäftigung überschritten, unabhängig davon, wie voll das Haus tatsächlich ist. Wer den Ausbau plant, sollte vorher rechnen: Der Sprung kostet nicht nur den Gewerbeschein, sondern bringt auch Sozialversicherung und eine andere steuerliche Behandlung mit. Die Systematik dahinter steht unter Vermietung privat oder gewerblich.

Muss ich meinen Gästen Umsatzsteuer verrechnen?

Grundsätzlich ja – Beherbergung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, einzelne Nebenleistungen können anders behandelt werden. In der Praxis fallen viele Privatzimmervermieter aber unter die Kleinunternehmerbefreiung und verrechnen deshalb keine Umsatzsteuer, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Wann sich ein Verzicht auf die Befreiung rechnet, hängt von deinen Investitionen ab – nachlesen kannst du die Grundlagen bei der Kleinunternehmerregelung.

Muss ich als Privatzimmervermieter Ortstaxe einheben?

Ja, und zwar unabhängig davon, ob du ein Gewerbe hast. Die Ortstaxe beziehungsweise Nächtigungsabgabe ist Landessache: Du hebst sie vom Gast ein, führst sie an die zuständige Gemeinde ab und meldest die Nächtigungen. Dazu kommen Gästeverzeichnis und Meldepflichten. Welche Norm für dich gilt und wie oft gemeldet wird, sagt dir deine Gemeinde oder die Landesstelle – die Grundlagen stehen im Lexikon unter Ortstaxe.

Was gilt bei Urlaub am Bauernhof?

Vermietest du als Land- oder Forstwirt Zimmer im Rahmen deines Betriebs, gilt die Privatzimmervermietung bis zur Grenze von 10 Betten als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und wird gemeinsam mit dem Hof beurteilt – oft im Rahmen der Pauschalierung. Wird die Grenze überschritten, rutscht die gesamte Zimmervermietung in den Gewerbebetrieb, mit eigener Gewinnermittlung und Sozialversicherung. Wer schon Frühstückspension oder Ferienwohnungen am Hof plant, findet die Details unter Steuerberater Ferienwohnung.

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