BUCHUNGSPLATTFORMEN · PROVISION & DAC7 · ÖSTERREICH
Vermietung über Booking.com, FeWo-direkt & Expedia – die Abrechnung endlich verstehen
Der Gast zahlt einen Betrag, auf deinem Konto landet ein anderer – dazwischen liegen Provision, Zahlungsgebühr und Ortstaxe. Genau dort entstehen die Fehler, die beim Datenabgleich des Finanzamts auffallen. Ich sortiere deine Plattform-Abrechnung, damit Umsatz, Ausgaben und Umsatzsteuer zusammenpassen.
Für Vermieterinnen und Vermieter in ganz Österreich, die über Booking.com, FeWo-direkt oder Expedia abrechnen – 100 % remote, Pauschalpreis schriftlich nach dem Erstgespräch.
DIE KURZE ANTWORT
Wer über Booking.com vermietet, versteuert den vollen vom Gast gezahlten Preis als Einnahme – nicht den ausgezahlten Restbetrag. Die Provision ist Betriebsausgabe, unterliegt aber als Leistung aus dem EU-Ausland dem Reverse Charge: Dafür brauchst du eine UID, auch als Kleinunternehmer. Die Plattform meldet deine Daten zusätzlich via DAC7 ans Finanzamt.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, worauf es beim Auszahlungsbericht von Amazon ankommt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet dich nur 30 Minuten. Mehr über mich →
Kommt dir das bekannt vor?
„Booking überweist mir jeden Monat einen anderen Betrag und ich weiß nicht, was davon eigentlich mein Umsatz ist."
„Auf der Provisionsrechnung steht keine Umsatzsteuer – ich habe keine Ahnung, ob ich da noch irgendetwas melden muss."
„Wenn das Finanzamt die Plattformdaten bekommt und meine Zahlen nicht dazu passen, habe ich ein echtes Problem."
Kenn ich. Genau dafür gibt es mich.
Ich bin Julian, dein Steuer-Kumpel – und ich lese Plattform-Abrechnungen aus der täglichen Praxis, nicht aus dem Lehrbuch. Wir holen die Monatsrechnungen aus dem Extranet, trennen Gastentgelt, Provision, Zahlungsgebühr und Ortstaxe sauber voneinander und bilden den Übergang der Steuerschuld auf die Provision korrekt in deiner Umsatzsteuervoranmeldung ab. Dann sagt die Meldung der Plattform dasselbe wie deine Steuererklärung – und du musst dich nirgends erklären.
WAS DU BEKOMMST
Deine Vorteile mit dem Steuer-Kumpel
Jede Zeile landet dort, wo sie hingehört
Gastentgelt, Provision, Zahlungsabwicklung, Sichtbarkeitsprogramme und Ortstaxe werden einzeln erfasst statt saldiert. Nur so stimmt dein Umsatz – und du verschenkst keine Betriebsausgabe. Warum die Provision zusätzlich beim Reverse Charge auftaucht, zeige ich dir an deinem eigenen Beleg.
UID-Nummer – auch als Kleinunternehmer
Sobald du eine Leistung von einer Plattform aus dem EU-Ausland beziehst, brauchst du eine UID-Nummer und schuldest die Umsatzsteuer auf die Provision selbst. Ich beantrage sie, hinterlege sie im Portal und übernehme die laufende Meldung. Was die UID-Nummer genau ist, steht im Lexikon.
DAC7: die Plattform meldet – deine Zahlen halten stand
Booking.com, FeWo-direkt und Expedia übermitteln deine Vermietungsdaten jährlich ans Finanzamt. Ich sorge dafür, dass deine Aufzeichnungen und die DAC7/DPMG-Meldung dieselbe Sprache sprechen – bevor jemand nachfragt.
Pauschalpreis, 100 % remote
Nach dem Erstgespräch bekommst du einen schriftlichen Pauschalpreis – keine Stundensatz-Überraschungen. Belege lädst du hoch, Fragen klären wir im Call: egal ob dein Objekt in Tirol, in der Steiermark oder in Wien steht.
So läuft's ab
- 01
Kennenlern-Call
30 Minuten, online oder telefonisch, unverbindlich. Du erzählst mir, über welche Portale du vermietest, wie abgerechnet wird und wo es hakt.
- 02
Abrechnungs-Check & Pauschalpreis
Wir schauen gemeinsam in eine echte Plattform-Abrechnung, klären UID und Reverse Charge – danach bekommst du dein schriftliches Pauschalpreis-Angebot.
- 03
Laufende Betreuung
Ich übernehme Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Reverse-Charge-Meldung und den Abgleich mit den Plattformdaten. Du kümmerst dich um deine Gäste.
Jede Zeile deiner Plattform-Abrechnung – und wohin sie gehört
| Posten auf der Abrechnung | In der Buchhaltung | Umsatzsteuerlich | Typische Falle |
|---|---|---|---|
| Betrag, den der Gast zahlt | Einnahme in voller Höhe, vor Abzug der Provision | Beherbergung zum ermäßigten Satz, Nebenleistungen teils zum Normalsatz | Nur die Auszahlung wird als Erlös gebucht – der Umsatz ist damit zu niedrig |
| Provision der Plattform | Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten in voller Höhe | Leistung aus dem EU-Ausland: Steuerschuld geht auf dich über (Reverse Charge) | Die Provision wird gar nicht erfasst, weil sie nie über dein Bankkonto gelaufen ist |
| Zahlungsabwicklungs- oder Kreditkartengebühr | eigene Betriebsausgabe, getrennt von der Provision | folgt in der Regel der Hauptleistung – Beleg prüfen | Wird mit der Provision in einen Topf geworfen und ist später nicht mehr nachvollziehbar |
| Sichtbarkeits- und Marketingprogramme | Betriebsausgabe | ebenfalls Reverse Charge, wenn der Anbieter im EU-Ausland sitzt | Läuft über eine zweite Rechnung, die im Extranet an anderer Stelle liegt |
| Ortstaxe, die über die Plattform eingehoben wird | kein Ertrag, sondern Weiterleitung an die Gemeinde | je nach Landesregelung durchlaufender Posten – Landesrecht beachten | Als Umsatz verbucht: Du versteuerst Geld, das dir nie gehört hat |
| Stornogebühr oder No-Show, die du behältst | Einnahme | hängt davon ab, ob echter Schadenersatz oder Entgelt vorliegt | Wird pauschal als nicht steuerbar behandelt, ohne den Fall zu prüfen |
Welche Posten bei dir tatsächlich auftauchen, hängt vom Portal und deinem Abrechnungsmodell ab – wir gehen das im Kennenlern-Call an deiner echten Abrechnung durch.
KUMPEL-TIPP
Der teuerste Fehler, den ich bei Plattform-Vermietern sehe: keine UID im Portal hinterlegt. Ohne UID behandelt dich die Plattform wie eine Privatperson und verrechnet dir die Umsatzsteuer ihres Sitzstaates – die bekommst du in Österreich nicht als Vorsteuer zurück, sondern bestenfalls über ein mühsames Erstattungsverfahren im Ausland. Mit hinterlegter UID stellt die Plattform netto aus und die Steuerschuld geht sauber auf dich über. Zweiter Klassiker: Lade die Provisionsrechnungen monatlich aus dem Extranet herunter – sie liegen nicht in deinem Bankkonto, sondern nur im Portal, und wer sie erst nach einem Jahr sucht, findet selten noch alles.
Häufige Fragen zu Vermietung über Booking.com und andere Buchungsplattformen in Österreich
Versteuere ich den Betrag, den Booking.com auszahlt, oder den, den der Gast zahlt?
Du versteuerst den vollen Betrag, den der Gast zahlt – nicht die gekürzte Auszahlung. Die Provision ist eine eigene Betriebsausgabe und wird nicht mit dem Umsatz verrechnet. Wer nur den Auszahlungsbetrag als Erlös bucht, weist zu wenig Umsatz aus und verliert gleichzeitig die Ausgabe. Wie deine Vermietung grundsätzlich einzuordnen ist, liest du bei der Kurzzeitvermietung.
Kann ich die Booking.com-Provision von der Steuer absetzen?
Ja, die Provision ist in voller Höhe abzugsfähig, sobald deine Vermietung steuerlich anerkannt ist. Voraussetzung ist die Rechnung der Plattform als Beleg – der Bankabgang allein reicht nicht. Ob deine Einkünfte als Vermietung und Verpachtung oder als Gewerbebetrieb gelten, ändert am Abzug nichts; die Abgrenzung findest du unter Vermietung privat oder gewerblich.
Brauche ich eine UID-Nummer, obwohl ich Kleinunternehmer bin?
Ja. Beziehst du eine Leistung von einer Plattform aus dem EU-Ausland, geht die Steuerschuld auf dich über – dafür brauchst du eine UID, auch als Kleinunternehmer. Du musst die Provision dann in einer Umsatzsteuervoranmeldung erklären und die Steuer abführen, obwohl deine Vermietungsumsätze selbst befreit sind. Einen Vorsteuerabzug hast du in diesem Fall nicht: Die Reverse-Charge-Steuer ist für dich ein echter Kostenfaktor.
Was meldet Booking.com dem Finanzamt über mich?
Über das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (Umsetzung von DAC7) übermitteln Plattformen einmal jährlich – bis 31. Jänner für das Vorjahr – deine Identifikationsdaten, die Adresse des vermieteten Objekts, die je Quartal ausgezahlte Vergütung, die einbehaltenen Gebühren und Provisionen, die Anzahl der Buchungen sowie deine Bankverbindung. Das Finanzamt gleicht diese Daten mit deiner Erklärung ab. Abweichungen fallen automatisiert auf – deshalb müssen deine eigenen Aufzeichnungen dazu passen.
Muss ich für die Plattformprovision eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
Nein. Die Zusammenfassende Meldung betrifft nur Leistungen, die du an Unternehmer im EU-Ausland erbringst. Bei der Provision bist du der Leistungsempfänger – gemeldet wird auf Seiten der Plattform. Dein Part ist die Reverse-Charge-Erfassung in der Umsatzsteuervoranmeldung des jeweiligen Zeitraums, plus die Aufbewahrung der Plattformrechnung.
Gilt bei FeWo-direkt, Vrbo und Expedia dasselbe wie bei Booking.com?
Im Prinzip ja – der Unterschied liegt im Abrechnungsmodell. Booking.com stellt die Provision üblicherweise in einer eigenen Rechnung, während FeWo-direkt und Expedia sie häufig direkt vom Gastentgelt abziehen und nur den Rest auszahlen. Steuerlich bleibt es gleich: Bruttoentgelt als Einnahme, Provision als Ausgabe, Reverse Charge prüfen. Für Airbnb gilt derselbe Mechanismus, die Details dazu findest du auf der Seite zur Airbnb-Vermietung.
Deine Plattform-Abrechnung – endlich sauber verbucht
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.