KURZ GESAGT
Einen Onlineshop gründest du in Österreich in sechs Schritten: Rechtsform wählen (meist Einzelunternehmen), Gewerbe beim GISA anmelden (Handelsgewerbe, freies Gewerbe), vorher das NeuFö2-Formular holen, Betriebseröffnung ans Finanzamt melden, SVS-Anmeldung erledigen und Buchhaltung aufsetzen. Kosten: als Einzelunternehmer oft unter 500 Euro, als GmbH ab rund 1.500–3.000 Euro plus 10.000 Euro Stammkapital (5.000 bar). Bis 55.000 Euro Brutto-Jahresumsatz bleibst du als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit.
Die 6 Schritte im Überblick
Ich begleite als Steuerberater laufend E-Commerce-Gründungen — und die gute Nachricht vorweg: Ein Onlineshop ist in Österreich eine der unkompliziertesten Gründungen überhaupt. Kein reglementiertes Gewerbe, kein Befähigungsnachweis, und als Einzelunternehmer bist du theoretisch an einem Nachmittag startklar. Die Reihenfolge ist aber wichtig, sonst verschenkst du Geld (Stichwort NeuFöG) oder handelst dir unnötige Umsatzsteuer-Themen ein.
- Rechtsform wählen — Einzelunternehmen, GmbH oder FlexKapG
- Gewerbe anmelden — vorher das NeuFö2-Formular holen
- Finanzamt & SVS — Betriebseröffnung melden, Steuernummer beantragen
- Umsatzsteuer klären — Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
- Shop, Zahlungsanbieter & Buchhaltung sauber aufsetzen
- EU-Verkäufe vorbereiten — die OSS-Schwelle von 10.000 Euro im Blick behalten
Gehen wir die Schritte im Detail durch — mit den Zahlen, die 2026 wirklich gelten.
Schritt 1: Rechtsform wählen — für 9 von 10 Shops reicht das Einzelunternehmen
Meine ehrliche Einschätzung aus der Praxis: Die meisten Onlineshop-Gründer starten am besten als Einzelunternehmen. Es kostet fast nichts, du kannst eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen und später jederzeit in eine GmbH wechseln. Die GmbH lohnt sich steuerlich meist erst ab stabilen Gewinnen im höheren fünfstelligen Bereich — vorher zahlst du für Notar, Bilanzierungspflicht und die Mindest-Körperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr drauf.
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH / FlexKapG |
|---|---|---|
| Gründungskosten | meist unter 500 € | ca. 1.500–3.000 € + 10.000 € Stammkapital (5.000 € bar) |
| Haftung | persönlich, unbeschränkt | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Buchhaltung | E/A-Rechnung bis 700.000 € Umsatz | immer Bilanz (doppelte Buchführung) |
| Steuer | Einkommensteuer (0 % bis 13.308 €) | KöSt, mindestens 500 €/Jahr |
| Start | sofort möglich | Notar + Firmenbuch, einige Wochen |
Die FlexKapG (seit 2024) ist spannend, wenn du Mitarbeiter oder Investoren beteiligen willst — für den klassischen Solo-Shop ist sie Overkill. Eine ausführliche Gegenüberstellung findest du im Ratgeber Einzelunternehmen oder GmbH für den Onlineshop.
Schritt 2: Gewerbeanmeldung — Handelsgewerbe ist frei, NeuFö2 zuerst
Für den Verkauf von Waren brauchst du das freie Handelsgewerbe: keine Prüfung, kein Befähigungsnachweis. Die Anmeldung geht online über das GISA oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat — bei einem freien Gewerbe darfst du ab der Anmeldung sofort loslegen.
Wichtig, und das wird ständig übersehen: Hol dir VOR dem Behördenweg das NeuFö2-Formular (Neugründungs-Förderungsgesetz), zum Beispiel bei der Wirtschaftskammer. Damit sparst du dir diverse Gebühren und Abgaben der Gründung — etwa Gerichtsgebühren bei einer Firmenbucheintragung. Das Formular wirkt nur, wenn du es rechtzeitig vorlegst; nachträglich ist der Zug in der Regel abgefahren. Ich habe schon Gründer gesehen, die hier ohne Not mehrere hundert Euro liegen gelassen haben.
Was du für die Anmeldung brauchst
- Lichtbildausweis (bei Online-Anmeldung: ID Austria)
- Gewerbewortlaut, z. B. „Handelsgewerbe“
- Standort — dein Home-Office reicht völlig, ein eigenes Büro ist nicht nötig
Schritt 3: Finanzamt und SVS — Betriebseröffnung richtig melden
Innerhalb eines Monats nach dem Start meldest du die Betriebseröffnung dem Finanzamt Österreich — seit 2021 gibt es nur noch ein bundesweites Finanzamt, ein „örtlich zuständiges“ existiert nicht mehr. Am einfachsten geht das über FinanzOnline: Steuernummer beantragen und, falls du sie brauchst, gleich die UID-Nummer mit.
Parallel meldet die Gewerbebehörde deine Anmeldung automatisch an die SVS. Und hier kommt der Punkt, an dem ich in Erstgesprächen am häufigsten warnen muss: Die SVS-Beiträge betragen insgesamt rund 26,83 % deines Gewinns. In den ersten beiden Jahren zahlst du nur niedrige vorläufige Beiträge — die Pensionsversicherung wird aber später auf Basis deines echten Gewinns nachbemessen. Läuft dein Shop gut, flattert im dritten Jahr eine saftige Nachzahlung ins Haus. Mein Rat: Von Anfang an 25–30 % des Gewinns für SVS und Einkommensteuer zur Seite legen, dann bringt dich der Bescheid nicht ins Schwitzen. Mehr dazu in der SVS-Beratung für Selbstständige.
Kleiner Trost bei der Einkommensteuer: Bis 13.308 Euro Gewinn (Tarif 2026) zahlst du 0 %, und der Gewinnfreibetrag schenkt dir automatisch 15 % Grundfreibetrag auf Gewinne bis 33.000 Euro.
Schritt 4: Umsatzsteuer klären — Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
Seit 1.1.2025 gilt die Kleinunternehmerregelung bis 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr (davor waren es 35.000 Euro netto). Bis dahin stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir UVA und Jahreserklärung zur USt. Neu und sehr gründerfreundlich: Überschreitest du die Grenze um bis zu 10 % (also bis 60.500 Euro), bleibt die Befreiung im laufenden Jahr noch erhalten — und selbst darüber gibt es keine rückwirkende USt-Pflicht mehr, sondern erst ab dem überschreitenden Umsatz.
Heißt das, Kleinunternehmer ist immer die beste Wahl? Nein. Wenn du zum Start viel investierst — Wareneinkauf, Fotoequipment, Shop-Entwicklung — kann der Verzicht auf die Befreiung klüger sein, weil du dir dann die Vorsteuer aus all diesen Rechnungen zurückholst. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Eine Gründerin mit 18.000 Euro Anfangsinvestitionen hat durch den Wechsel in die Regelbesteuerung rund 3.000 Euro Vorsteuer zurückbekommen — deutlich mehr, als die USt auf ihre ersten Umsätze ausgemacht hat. Die Details erkläre ich auf der Seite zur Kleinunternehmerregelung in Österreich.
Und falls dein Shop schneller wächst als geplant: Der Ratgeber Kleinunternehmergrenze überschritten — was tun? zeigt dir Schritt für Schritt, was dann zu tun ist.
Schritt 5: Shopsystem, Zahlungsanbieter und Buchhaltung sauber aufsetzen
Ob Shopify, WooCommerce oder ein Marktplatz wie Etsy oder Amazon — steuerlich entscheidend ist weniger das System als deine Datenstruktur ab Tag eins. Die drei Baustellen, die ich bei fast jeder Shop-Übernahme aufräumen muss:
- Zahlungsanbieter: Stripe, PayPal & Co. zahlen dir Sammelbeträge abzüglich Gebühren aus. Wer nur die Bankeingänge bucht, hat falsche Umsätze in der Buchhaltung. Die Auszahlungen müssen auf Einzeltransaktionen abgestimmt werden — genau das machen wir bei der Zahlungsanbieter-Buchhaltung.
- Belege: Alles digital ablegen, 7 Jahre Aufbewahrungspflicht. Ein sauberer Ordner pro Monat reicht am Anfang völlig.
- Registrierkasse: Für den reinen Onlineshop meist kein Thema — die Pflicht greift erst ab 15.000 Euro Jahresumsatz UND 7.500 Euro Barumsatz. Relevant wird sie, wenn du zusätzlich auf Märkten oder Pop-up-Stores bar verkaufst.
Als Einzelunternehmer reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis 700.000 Euro Umsatz — erst darüber (zweimal überschritten oder einmal über 1 Million) wirst du bilanzierungspflichtig. Wenn du mit Shopify startest, lies dir auch die Shopify-Steuer-Anleitung für Österreich durch.
Schritt 6: EU-Verkäufe — ab wann OSS Pflicht wird
Sobald du an Privatkunden in anderen EU-Ländern lieferst, tickt eine Uhr: Ab 10.000 Euro netto Umsatz EU-weit gesamt (alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land!) musst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes verrechnen. Damit du dich nicht in 26 Ländern registrieren musst, gibt es den One-Stop-Shop (OSS): eine quartalsweise Sammelmeldung über FinanzOnline (Fristen: 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.).
Die 10.000 Euro klingen nach viel — sind sie nicht. Ein durchschnittlicher Etsy- oder Shopify-Shop mit deutschen Kunden reißt die Schwelle oft schon im ersten Jahr. Mein Tipp: Registriere dich lieber früh für OSS, bevor du im Dezember hektisch feststellst, dass du seit Oktober deutsche USt schuldest. Wie das genau geht, steht im Ratgeber OSS einfach erklärt.
Verkaufst du über Plattformen wie Amazon, Etsy oder eBay, solltest du außerdem wissen: Über DAC7 (in Österreich: DPMG) melden die Plattformen deine Verkäuferdaten jährlich bis 31.1. automatisch ans Finanzamt. „Das Finanzamt merkt das eh nicht“ war noch nie eine Strategie — jetzt ist es nicht einmal mehr eine Hoffnung.
Was kostet die Gründung? Ehrliche Zahlen aus der Praxis
Hier ein realistischer Rahmen — als Richtwerte, keine Fixpreise, weil dein Setup die Kosten stark beeinflusst:
| Position | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | mit NeuFö2 meist gebührenfrei | mit NeuFö2 meist gebührenfrei |
| Notar & Firmenbuch | — | ca. 1.000–2.500 € (Richtwert) |
| Stammkapital | — | 10.000 € (5.000 € bar einzuzahlen) |
| Shopsystem, Domain, Design | ca. 500–5.000 € je nach Anspruch | |
| Steuerberatung Gründung | marktüblich einige hundert bis wenige tausend Euro — bei uns: Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch | |
Der teuerste Posten ist selten die Gründung selbst, sondern das Aufräumen danach: falsche USt-Einstellungen im Shop, verpasste OSS-Registrierung, ungebuchte Zahlungsanbieter-Gebühren. Genau deshalb gibt es unsere Begleitung als Steuerberater für die Onlineshop-Gründung: Wir setzen Rechtsform, USt-Logik, Shop-Einstellungen und Buchhaltung von Anfang an richtig auf — 100 % remote, in ganz Österreich.
Wenn du gerade am Start stehst: Buch dir einfach ein kostenloses Erstgespräch über die Kontaktseite. Wir schauen uns dein Vorhaben an, du bekommst eine klare Einschätzung und ein schriftliches Fixpreis-Angebot — und entscheidest dann in Ruhe.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ein Onlineshop ist ein freies Handelsgewerbe — du kannst als Einzelunternehmer sofort nach der GISA-Anmeldung starten, oft für unter 500 Euro.
- Das NeuFö2-Formular VOR dem Behördenweg holen: Es spart Gebühren und wirkt nicht rückwirkend.
- Kleinunternehmergrenze 2026: 55.000 Euro brutto pro Jahr, mit 10-%-Toleranz bis 60.500 Euro — keine rückwirkende USt-Pflicht mehr.
- Ab 10.000 Euro netto EU-weitem Umsatz mit Privatkunden brauchst du den One-Stop-Shop (OSS) — die Schwelle ist schneller erreicht, als du denkst.
- SVS-Falle: Die niedrigen Beiträge der ersten beiden Jahre werden bei der Pensionsversicherung nachbemessen — leg von Anfang an 25–30 % des Gewinns zurück.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Onlineshop in Österreich einen Gewerbeschein?
Ja. Der Verkauf von Waren über einen Onlineshop ist das freie Handelsgewerbe — du brauchst keinen Befähigungsnachweis, musst das Gewerbe aber vor dem ersten Verkauf beim GISA anmelden. Ab der Anmeldung darfst du sofort verkaufen.
Was kostet es, einen Onlineshop in Österreich zu gründen?
Als Einzelunternehmer meist unter 500 Euro (Gewerbeanmeldung mit NeuFö2 oft gebührenfrei, dazu Shopsystem und Domain). Eine GmbH kostet als Richtwert 1.500–3.000 Euro an Gründungskosten plus 10.000 Euro Stammkapital, wovon 5.000 Euro bar einzuzahlen sind.
Muss ich ab dem ersten Euro Umsatzsteuer verrechnen?
Nein. Als Kleinunternehmer bist du bis 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit (10-%-Toleranz bis 60.500 Euro). Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der freiwillige Verzicht auf die Befreiung trotzdem klüger sein — Details auf der Seite zur Kleinunternehmerregelung.
Ab wann brauche ich eine OSS-Registrierung?
Ab 10.000 Euro netto Umsatz mit Privatkunden in anderen EU-Ländern — EU-weit gesamt gerechnet, nicht pro Land. Danach verrechnest du die USt des Ziellandes und meldest sie quartalsweise über den One-Stop-Shop in FinanzOnline (Fristen: 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.).
Einzelunternehmen oder GmbH für den Onlineshop?
Für die meisten Gründer: Einzelunternehmen. Es ist günstig, erlaubt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis 700.000 Euro Umsatz und lässt sich später in eine GmbH umwandeln. Die GmbH lohnt sich meist erst bei stabilen, höheren Gewinnen oder wenn Haftungsbegrenzung wichtig ist.