KURZ GESAGT

Bevor du auf Amazon verkaufst, brauchst du in Österreich: Gewerbeanmeldung, Steuernummer und UID vom Finanzamt, eine Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung (Grenze: 55.000 € brutto/Jahr) und die UID im Seller Central. Sobald du EU-weit über 10.000 € netto an Privatkunden lieferst, kommt die OSS-Registrierung dazu – bei PAN-EU zusätzlich USt-Registrierungen in den Lagerländern. Buchhaltung ab Tag eins über Settlement Reports, nicht über den Kontoauszug.

Bevor du das Amazon-Konto eröffnest: die Gründungs-Basics

Der häufigste Fehler, den ich bei neuen Sellern sehe: Das Amazon-Konto ist schneller eröffnet als die Steuernummer beantragt. Amazon verlangt aber spätestens bei der Verifizierung deine Unternehmensdaten – und das Finanzamt will von dir hören, bevor der erste Umsatz läuft. Also der Reihe nach:

  • ☐ Rechtsform klären. Für die meisten Starter ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl: kein Mindestkapital, wenig Verwaltungsaufwand, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis 700.000 € Umsatz möglich. Eine GmbH oder FlexKapG (Mindeststammkapital jeweils 10.000 €) lohnt sich meist erst bei höheren Gewinnen oder wenn Haftung ein echtes Thema ist. Mehr dazu im Ratgeber Einzelunternehmen oder GmbH für den Onlineshop.
  • ☐ Gewerbe anmelden. Handel ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online, kein Befähigungsnachweis nötig.
  • ☐ NeuFö2-Formular vor dem Behördenweg ausfüllen. Das Neugründungs-Förderungsgesetz spart dir unter anderem Gerichtsgebühren – aber nur, wenn das Formular vorher bestätigt wird. Nachträglich geht nichts mehr.
  • ☐ Steuernummer und UID beim Finanzamt Österreich beantragen. Die UID-Nummer brauchst du für Amazon zwingend – auch als Kleinunternehmer, sobald du z.B. Amazon-Gebühren aus Luxemburg beziehst (Reverse Charge).
  • ☐ SVS-Meldung nicht vergessen. Als Gewerbetreibender bist du automatisch bei der Sozialversicherung der Selbstständigen pflichtversichert (Gesamtsatz rund 26,83 %).

Wenn du bei Rechtsform und Anmeldungen auf Nummer sicher gehen willst: Genau dafür gibt es unsere Gründungsberatung.

Umsatzsteuer-Entscheidung: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Die Kleinunternehmergrenze liegt seit 2025 bei 55.000 € brutto pro Jahr, mit einer Toleranz von 10 % bis 60.500 €. Klingt bequem – aber für Amazon-Seller ist die Kleinunternehmerregelung in meiner Erfahrung selten die beste Wahl. Drei Gründe:

  • ☐ Kein Vorsteuerabzug: Wareneinkauf, Amazon-Gebühren, PPC-Werbung – auf allem bleibt die Umsatzsteuer bei dir hängen. Bei einer typischen Handelsmarge frisst das schnell mehr, als die Regelung bringt.
  • ☐ Wachstum ist das Ziel:Kleinunternehmergrenze überschritten – was tun.
  • ☐ EU-Verkäufe passen nicht dazu: Die Befreiung gilt für die Inlandsumsätze – wer über die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € netto kommt oder PAN-EU nutzt, hat trotzdem USt-Pflichten im Ausland.

Meine Praxis-Einschätzung: Wer nur nebenbei ein paar Handmade-Produkte verkauft, kann mit der Kleinunternehmerregelung glücklich werden. Wer ein FBA-Business aufbauen will, fährt fast immer mit der Regelbesteuerung besser – dann gilt: UVA bis zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline. Details und Rechenbeispiele findest du auf unserer Seite zur Kleinunternehmerregelung in Österreich.

Seller Central steuerlich richtig einrichten

Jetzt geht es an das Amazon-Konto selbst. Diese Punkte gehören vor dem ersten Listing erledigt:

  • ☐ UID-Nummer im Seller Central hinterlegen. Ohne gültige UID behandelt Amazon dich nicht als Unternehmer – die Gebührenabrechnung läuft dann falsch, und du verschenkst den Reverse-Charge-Mechanismus bei den Amazon-Gebühren.
  • ☐ Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) prüfen. Amazons VAT Calculation Service erstellt automatisch Rechnungen mit korrektem Steuersatz. Für B2B-Verkäufe praktisch Pflicht, weil Geschäftskunden Rechnungen mit ausgewiesener USt erwarten.
  • ☐ Eigenes Geschäftskonto verwenden. Privat- und Geschäftsumsätze auf einem Konto zu mischen ist der Klassiker, der später bei jeder Betriebsprüfung Zeit und Nerven kostet.
  • ☐ DAC7 einpreisen: Amazon meldet deine Verkäuferdaten – Umsätze inklusive – jährlich bis 31. Jänner ans Finanzamt (DAC7/DPMG). Die Zeiten, in denen "kleine" Amazon-Umsätze unter dem Radar liefen, sind vorbei. Wer sauber gemeldet startet, hat hier schlicht kein Thema.

Ein Fall aus meiner Praxis: Ein Seller kam zu mir, nachdem das Finanzamt ihn auf Basis der DAC7-Meldung angeschrieben hatte – zwei Jahre Umsätze, nie erklärt. Die Nachzahlung plus Zuschläge war ein Vielfaches dessen, was ein sauberes Setup von Anfang an gekostet hätte.

FBA und PAN-EU: Wo deine Ware liegt, entscheidet über deine Pflichten

Das ist der Punkt, an dem die meisten neuen FBA-Seller in die Falle laufen. Kurzfassung: Nicht dein Firmensitz bestimmt deine USt-Pflichten, sondern der Standort deiner Lagerware.

Solange die Ware nur in Österreich (oder einem Land) liegt

  • ☐ OSS-Registrierung ab 10.000 € EU-Fernverkäufen: Überschreitest du EU-weit 10.000 € netto an Lieferungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern, schuldest du deren Umsatzsteuer. Statt dich überall zu registrieren, meldest du das quartalsweise über den One-Stop-Shop (OSS) in FinanzOnline – Fristen: 31.1., 30.4., 31.7., 31.10. Wie das genau funktioniert: OSS einfach erklärt.

Sobald du PAN-EU oder das CEE-Programm aktivierst

  • ☐ USt-Registrierung in jedem Lagerland: Lagert Amazon deine Ware in Polen, Tschechien oder Deutschland, brauchst du dort eigene USt-Registrierungen – der OSS deckt das nicht ab.
  • ☐ Verbringungen sauber melden: Jede Umlagerung zwischen Amazon-Lagern ist eine innergemeinschaftliche Verbringung – steuerfrei nur bei korrekter Meldung, inklusive Zusammenfassender Meldung (ZM) bis Monatsende des Folgemonats.
  • ☐ PAN-EU niemals "aus Versehen" aktivieren: Der Haken im Seller Central ist schnell gesetzt, die steuerlichen Folgen laufen ab dem ersten verschobenen Karton. Ich hatte schon Mandanten, deren Ware wochenlang in Polen lag, bevor sie es überhaupt bemerkt haben.

Für dieses Thema gibt es bei uns eine eigene Leistung: PAN-EU-Steuerberatung. Und wenn du das große Ganze verstehen willst, lies den Amazon-FBA-Steuerleitfaden für Österreich.

Buchhaltung ab Tag eins: Settlement Reports statt Kontoauszug

Amazon überweist dir alle 14 Tage eine Sammelsumme. Wer nur diese Auszahlung als "Umsatz" verbucht, hat systematisch falsche Zahlen – denn im Payout sind Gebühren, Werbekosten, Retouren und Erstattungen bereits saldiert. Die Wahrheit steht im Settlement Report.

  • ☐ Umsätze aus dem Settlement Report verbuchen, nicht aus dem Bankkonto. Payout ≠ Umsatz.
  • ☐ Payout-Abstimmung einrichten: Jede Auszahlung muss sich lückenlos auf Bruttoumsätze, Gebühren und Erstattungen aufdröseln lassen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Amazon-Payout richtig verbuchen – oder du gibst es ab: Amazon-Payout-Abstimmung.
  • ☐ Belege digital und vollständig sammeln: Einkaufsrechnungen, Frachtpapiere, Amazon-Gebührenrechnungen. Aufbewahrungspflicht: grundsätzlich 7 Jahre.
  • ☐ Steuer-Rücklage bilden: Meine Faustregel für Einzelunternehmer im ersten Jahr: 30 % des Gewinns beiseitelegen. Die SVS setzt anfangs niedrige vorläufige Beiträge fest und bemisst die Pensionsversicherung später nach – die Nachzahlung im dritten Jahr trifft sonst genau dann, wenn du das Geld ins Warenlager gesteckt hast.
  • ☐ Gewinnfreibetrag mitnehmen: 15 % Grundfreibetrag bis 33.000 € Gewinn gibt es automatisch – aber nur, wenn die Buchhaltung stimmt, aus der der Gewinn kommt.

Übrigens: Eine Registrierkasse brauchst du als reiner Amazon-Seller nicht – die Pflicht greift erst bei über 7.500 € Barumsatz, und den hast du im Marktplatzgeschäft nicht.

Alle Fristen auf einen Blick

Diese Termine gehören in deinen Kalender, sobald das Business läuft:

PflichtRhythmusFrist
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)monatlich (bzw. quartalsweise bei kleineren Umsätzen)15. des zweitfolgenden Monats
OSS-Meldungquartalsweise31.1. / 30.4. / 31.7. / 31.10.
Zusammenfassende Meldung (ZM)monatlich (bzw. quartalsweise)Monatsende des Folgemonats
Einkommensteuererklärungjährlich30.6. des Folgejahres via FinanzOnline; mit Steuerberater über die Quotenregelung deutlich länger
SVS-Beiträgequartalsweiseper Vorschreibung
DAC7-Meldung durch Amazonjährlich31.1. (macht Amazon – du solltest nur wissen, dass sie passiert)

Mein Tipp aus der Praxis: Richte dir für UVA und OSS wiederkehrende Kalendertermine eine Woche vor der Frist ein. Ein verpasster OSS-Termin lässt sich nicht formlos nachreichen, und bei wiederholten Versäumnissen droht der Ausschluss aus dem Verfahren – dann müsstest du dich in jedem einzelnen Kundenland registrieren.

Die Kurz-Checkliste zum Abhaken

Zum Schluss alles Wesentliche auf einen Blick – wenn du diese Punkte abhaken kannst, steht dein Steuer-Setup:

  1. ☐ Rechtsform gewählt, Gewerbe angemeldet, NeuFö2 vorab bestätigt
  2. ☐ Steuernummer + UID beim Finanzamt beantragt, SVS gemeldet
  3. ☐ Entscheidung Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung bewusst getroffen (55.000-€-Grenze im Blick)
  4. ☐ UID im Seller Central hinterlegt, VCS geprüft, eigenes Geschäftskonto eingerichtet
  5. ☐ OSS-Registrierung geplant (Pflicht ab 10.000 € EU-Fernverkäufen)
  6. ☐ PAN-EU/CEE: nur mit USt-Registrierungen in den Lagerländern + ZM aktivieren
  7. ☐ Buchhaltung auf Settlement-Report-Basis, Payout-Abstimmung eingerichtet
  8. ☐ Fristen (UVA, OSS, ZM, ESt) im Kalender, 30 % Steuer-Rücklage läuft

Ganz ehrlich: Die Punkte 1 bis 4 schaffst du mit etwas Sorgfalt selbst. Spätestens bei OSS, PAN-EU und der Payout-Abstimmung zahlt sich Spezialwissen aber schnell aus – nicht, weil die Themen unlösbar wären, sondern weil Fehler hier still und leise teuer werden. Genau das ist mein Alltag als Steuerberater für Amazon FBA: Setup, laufende Meldungen und Buchhaltung für Seller aus ganz Österreich, 100 % remote. Wenn du wissen willst, wo dein Setup steht, buch dir ein kostenloses Erstgespräch – Fixpreis gibt es danach schriftlich, keine Überraschungen. Was so etwas marktüblich kostet, liest du transparent im Ratgeber Amazon-FBA-Steuerberater: Kosten.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Vor dem ersten Verkauf: Gewerbe, Steuernummer, UID und SVS-Meldung erledigen – die UID muss zwingend ins Seller Central.
  • Kleinunternehmerregelung (55.000 € brutto) lohnt sich für wachstumsorientierte FBA-Seller meist nicht – Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug ist fast immer besser.
  • OSS-Pflicht ab 10.000 € netto EU-Fernverkäufen; PAN-EU erfordert zusätzlich USt-Registrierungen in jedem Amazon-Lagerland – der OSS deckt das nicht ab.
  • Umsatz kommt aus dem Settlement Report, nicht aus der Amazon-Auszahlung – Payout-Abstimmung ab Tag eins einrichten.
  • Amazon meldet deine Umsätze via DAC7 jährlich bis 31.1. ans Finanzamt – ein sauberes Setup von Anfang an ist deutlich billiger als jede Nachzahlung.

Häufige Fragen

Was brauche ich steuerlich, bevor ich auf Amazon verkaufen darf?

Gewerbeanmeldung, Steuernummer und UID-Nummer vom Finanzamt Österreich sowie die SVS-Meldung – die UID hinterlegst du im Seller Central. Dazu die bewusste Entscheidung: Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € brutto) oder Regelbesteuerung. Für FBA-Seller mit Wachstumsplänen ist die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs meist die bessere Wahl.

Brauche ich als neuer Amazon-Seller sofort eine OSS-Registrierung?

Nein, erst ab 10.000 € netto EU-weiten Fernverkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern pro Jahr. Ab dann meldest du die ausländische Umsatzsteuer quartalsweise über den One-Stop-Shop in FinanzOnline (Fristen: 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.). Eine Anleitung findest du unter OSS-Registrierung Schritt für Schritt.

Was passiert steuerlich, wenn ich PAN-EU aktiviere?

Du brauchst eigene USt-Registrierungen in jedem Land, in dem Amazon deine Ware lagert (z.B. Polen, Tschechien, Deutschland) – der OSS deckt lokale Lieferungen und Umlagerungen nicht ab. Jede Verschiebung zwischen Lagern ist eine innergemeinschaftliche Verbringung, die korrekt gemeldet werden muss, inklusive Zusammenfassender Meldung.

Erfährt das Finanzamt von meinen Amazon-Umsätzen?

Ja, garantiert: Amazon meldet deine Verkäuferdaten samt Umsätzen jährlich bis 31. Jänner über DAC7/DPMG ans Finanzamt. Nicht erklärte Umsätze fliegen dadurch praktisch sicher auf – inklusive Nachzahlungen und Zuschlägen. Sauber starten ist deutlich günstiger als sanieren.

Warum darf ich die Amazon-Auszahlung nicht einfach als Umsatz verbuchen?

Weil im Payout Gebühren, Werbekosten und Erstattungen bereits abgezogen sind – du würdest Umsatz und Kosten saldieren und hättest falsche Zahlen für USt und Einkommensteuer. Basis der Buchhaltung ist der Settlement Report; jede Auszahlung sollte sich per Payout-Abstimmung lückenlos aufschlüsseln lassen.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital, in ganz Österreich und ohne Beamtendeutsch. Mehr über mich →